Fragen & Antworten

Sie fragen sich schon lange, "Was macht eigentlich xy wohl jetzt?" oder möchten Ihre erste Liebe wiedersehen. Oder Sie haben erfahren, dass Sie adoptiert wurden und möchten nun Ihre leiblichen Eltern oder Geschwister finden. Im Prinzip sind wir so etwas wie ein "Fundbüro für Menschen", das mit detektivischen Methoden vorgeht.

Wiedersehen macht Freude hat seine Arbeit in dem Jahr 2000 aufgenommen. Bis heute haben wir über 2500 Aufträge erhalten. In 86% der Fälle konnten wir helfen, dass sich alte Lieben wiederfinden, Familienmitglieder zusammenkommen oder verloren geglaubte Schulkameraden doch noch zum Klassentreffen erschienen.

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Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Kann ich bei Ihnen eine kostenlose Suchanzeige aufgeben?
Nein, Wiedersehen macht Freude bietet keine Suchanzeigen an. Für Ihre kostenlose Suchanzeige empfehlen wir Ihnen die Seite www.verschwunden.net
Was mache ich, wenn ich mir die Suche nicht leisten kann?
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Suche durch ein TV-Team begleiten zu lassen. Wenn wir ein TV-Team für Sie finden und Ihre Geschichte verfilmt wird, ist die Suche für Sie kostenlos. Wenn Sie nicht ins Fernsehen wollen, können Sie bei www.suchnanny.de für weniger Geld suchen. Sie müssten hier allerdings bei der Suche mithelfen.
Welche Informationen brauchen Sie mindestens?
Bestenfalls wissen Sie den Vor- und Zunamen und einen weiteren Anhaltspunkt, wie z.B. die damalige Anschrift, das Geburtsdatum oder die damalige Schule. Falls Sie den Namen nicht wissen, es sich aber um einen Familienangehörigen handelt, rufen Sie uns bitte an (Telefon 030 - 263 90 60). Bei Suchen nach leiblichen Vätern waren wir schon oft erfolgreich, obwohl der Name nur phonetisch bekannt ist oder die von der Familie übermittelten Angaben nur sehr ungenau sind.
Was kostet eine Suche?
Die Suche kostet in Deutschland je nach Alter und Vollständigkeit der Daten zwischen 59 € Anzahlung plus 57 € Erfolgshonorar und 199 € Anzahlung plus 288 € Erfolgshonorar. Wenn die Daten des Gesuchten erst durch uns ermittelt werden müssen (z.B. bei Suchen nach namentlich unbekannten Geschwistern oder Vätern) kommt die Datenverifikation mit 120 € unabhängig vom Ergebnis dazu. Was Ihre Suche kosten wird, liegt hauptsächlich daran, aus welchem Jahr die letzte Ihnen bekannte Adresse stammt und in welchem Land gesucht wird. Für den Preis ist weiterhin relevant, wie viele Informationen Sie sonst noch von der gesuchten Person haben und wie genau diese sind. Am besten Sie lassen sich gleich ein Angebot errechnen
Ich möchte durch meine Suche nichts in der Familie des/der Gesuchten durcheinanderbringen. Wie berücksichtigen Sie das bei der Kontaktaufnahme?
Bei jeder Suche achten wir darauf, dass die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen gewahrt bleiben. Bei Herkunftssuchen ist die Kontaktaufnahme zur gesuchten Person ein besonders sensibler Bereich, beispielsweise wenn leibliche Eltern ihrem aktuellen Lebensumfeld nichts von der Existenz des Kindes erzählt haben, wenn Väter nichts von der Existenz des Kindes wissen, da die Kindsmutter die Schwangerschaft verschwiegen hat oder wenn die Vaterschaft erst geklärt werden muss, weil verschiedene Männer als Vater in Frage kommen. Den ersten Kontakt mit leiblichen Verwandten nehmen wir daher immer schriftlich und diskret auf. Das Familienumfeld kann durch unseren ersten Brief nicht erkennen, WER sucht. Durch beispielsweise die Nennung des Geburtsdatums erkennt nur die gesuchte Person sofort, um wen es sich bei unserem Klienten handelt.
Hat die Suche Aussicht auf Erfolg, wenn die letzte Information schon 30 Jahren alt ist?
Ja. Das ist eher der Normalfall.
Hat die Suche Aussicht auf Erfolg, wenn nur der Geburtsname der gesuchten Person bekannt ist?
Ja. Auch das ist eher der Normalfall.
Suchen Sie auch im Ausland?
Ja. Wir arbeiten mit Muttersprachlern und Mitarbeitern vor Ort. Wir suchen in englisch, spanisch, italienisch, französisch, türkisch, griechisch, portugiesisch und polnisch sprechenden Ländern sowie in allen skandinavischen Ländern.
Suchen Sie auch Erben?
Ja. Wir haben seit 2006 auch Nachlasspfleger in unserem Kundenkreis. Hier gehts zum Bereich für Nachlaßpfleger und Erbenermittler
Können Sie meinen leiblichen Vater finden?
Ja. Falls Ihr Vater nicht in Ihrer Geburtsurkunde eingetragen ist und Sie seine Daten nicht wissen, würden wir diese vorab ermitteln.
Ich bin adoptiert und suche meine leibliche Mutter. Können Sie mir helfen?
Ja. Für die Kontaktanbahnung wäre es gut, wenn Sie Ihre Adoptionsakte schon eingesehen haben. Diese können Sie bei der Adoptionsvermittlungsstelle, die für Ihre Adoption damals zuständig war einsehen (meist im Jugendamt des Geburtsortes). In einigen Fällen suchen die Mitarbeiter der Adoptionsvermittlungsstellen sogar kostenlos für Sie. Fragen Sie nach. Falls die Akte nicht gefunden werden kann, können wir Ihre Mutter dennoch suchen.
Können Sie jemanden suchen, der adoptiert wurde?
Suchen nach Adoptierten sind gesetzlich nicht zulässig. Das wird durch das sogenannte Ausforschungsverbot geregelt (§1758 BGB). Es soll verhindert werden, dass ein adoptierter Mensch durch jemand anderen als seine (annehmenden) Eltern von der Adoption erfährt. Wir empfehlen, dass Sie sich mit dem Jugendamt (Adoptionsvermittlungsstelle) in Verbindung setzen, das die Adoption vermittelt hat. Die Mitarbeiter dort können dann Kontakt mit der annehmenden Familie aufnehmen und über Ihren Kontaktwunsch informieren. Falls die Adoptionsvermittlungsstelle die gesuchte Person nicht finden kann, können wir unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen die Suche übernehmen. Falls Sie Fragen zu dem Vorgehen haben, oder Hilfe bei der Kommunikation mit dem Jugendamt benötigen, rufen Sie bitte an.
Die Suche bedeutet eine seelische Belastung für mich. Können Sie mich unterstützen?
Die Suche nach leiblichen Verwandten und die damit verbundenen Erlebnisse werden nicht selten als seelisch belastend empfunden. Wenn Ihre Suche für Sie mit einer emotionalen Belastung verbunden ist, haben Sie die Möglichkeit sich von Eszter Fischer, beraten zu lassen. Sie ist eine erfahrene Diplompsychologin und mit den spezifischen Problematiken unseres Kundenkreises vertraut. Das Beratungsgespräch ist im Preis Ihrer Suche enthalten. Um einen Termin mit ihr zu vereinbaren, sprechen Sie bitte einen Terminwunsch mit Ihrer Rückrufnummer auf die Mailbox der Telefonnummer 030-243 736 63. Wenn Sie Ihre Fragen per E-Mail stellen möchten, senden Sie bitte Ihre Mail mit dem Betreff "z.Hd. Frau Fischer" an mail@wiedersehenmachtfreude.de.
Geht es, dass nicht die Agentur, sondern ich selbst den ersten Kontakt aufnehme?
Wir können einen Brief von Ihnen an die gesuchte Person weiterleiten. Dies ist als sanfte Kontaktaufnahme nach mehreren Jahren zu empfehlen. Wenn Sie ausschließlich selbst den direkten Kontakt aufnehmen möchten, können Sie die Suchnanny beauftragen unter www.suchnanny.de.
Können Sie mir einfach die neue Adresse mitteilen, ohne das Einverständnis der gesuchten Person?
Nein.
Was passiert, wenn die gesuchte Person den Kontakt ablehnt?
Das erleben wir glücklicherweise selten, aber auch das kommt vor. Eine unbefriedigende Situation, da wir unser Erfolgshonorar berechnen (gefunden ist gefunden...). In jedem Fall können Sie einen Brief an die gesuchte Person durch uns weiterleiten lassen. Persönliche Briefe versenden wir mit Einschreiben und Rückschein. Wenn ein Familienangehöriger gesucht wurde, besteht die Möglichkeit einer psychologischen Beratung und einer Mediation.
Was ist, wenn die gesuchte Person verstorben ist?
In diesem Fall müssen wir leider unser Erfolgshonorar berechnen, da wir "gefunden" haben. Wir geben Ihnen alle Informationen, die wir in Bezug auf den Tod herausfinden konnten.
Wie lange dauert eine Suche?
Der durchschnittliche Suchzeitraum beträgt drei bis sechs Monate. Es gibt Suchen die dauern eine Stunde und Suchen, bei denen wir nach zwei Jahren erst gefunden haben. Für 100 Euro zusätzlich schalten wir den "Turbo" ein und versuchen die Person bis zu Ihrem Termin zu finden. Wir ziehen Ihre Suche allen Anderen vor und sorgen dafür, dass alle Ihre Suche betreffenden Anfragen bevorzugt bearbeitet werden.
Wer erfährt alles von meiner Suche?
Grundsätzlich gilt: Nur die gesuchte Person erfährt, WER sucht! Familienmitgliedern, Bekannten und Verwandten sagen wir Ihren Namen nicht! In seltenen Fällen erfahren Behördenmitarbeiter Ihren Namen, diese unterliegen jedoch einer Schweigepflicht.
Kann ich Sie auch beauftragen, wenn ich nicht in Deutschland wohne?
Ja. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns an durch eine Auslandsüberweisung entstehenden Kosten nicht beteiligen können. Sie können uns über Paypal in Ihrer Landeswährung oder mit einer Kreditkarte bezahlen.
Was ist mit dem Datenschutz?
Wir arbeiten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Wiedersehen macht Freude ist gemäß § 4d Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit der Lfd-Nr: 553 bei dem Berliner Datenschutzbeauftragten registriert.
Wen suchen Sie nicht (und wer hilft weiter)?
  • Schuldner (Inkassobüros, Detekteien)
  • als "vermisst" Gemeldete (Polizei, Detekteien)
  • Kriegsvermisste (Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
    www.drk-suchdienst.org Telefon 089 680773-0)
  • vermisste Zivilpersonen aus den Vertreibungsgebieten
    (Heimatortskartei - kirchlicher Suchdienst (HOK),
    www.kirchlicher-suchdienst.de Telefon 089 54497 201)

Kontakt
Tel.: 0711 - 46 05 97 60
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